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   OLG Hamm, 25.10.2007 - 6 WF 199/07   

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https://dejure.org/2007,11359
OLG Hamm, 25.10.2007 - 6 WF 199/07 (https://dejure.org/2007,11359)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2007 - 6 WF 199/07 (https://dejure.org/2007,11359)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 6 WF 199/07 (https://dejure.org/2007,11359)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3; ; RVG §§ 44 ff.; ; RVG § 45; ; RVG § 55 Abs. 1 S. 1; ; RVG § 56 Abs. 1 S. 1; ; RVG § 56 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 121

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einheitliche PKH-Abrechnung ohne sachlichen Grund getrennt durchgeführter Verfahren - Gebot der Kosten sparenden Prozessführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 26.01.1993 - 11 WF 1245/92

    Pflichtwidrige Kostenverursachung; Vergütungsfestsetzungsverfahren; Nachprüfung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2007 - 6 WF 199/07
    Der Einwand, pflichtwidrig Kosten verursacht zu haben, kann somit auch im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 44 ff. RVG geprüft werden (OLG München JurBüro 1993, 617, 618; OLG Düsseldorf JurBüro 1986, 387).
  • OLG Frankfurt, 18.01.1985 - 1 UF 126/84

    Trennungsklage des italienischen Rechts; Entscheidung von Folgesachen;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2007 - 6 WF 199/07
    Die gemäß §§ 56 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 2.) als Vertreterin der Landeskasse (vgl. OLG Koblenz FamRZ 1985, 619) ist auch in der Sache begründet.
  • OLG Karlsruhe, 13.09.1991 - 17 W 40/91
    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2007 - 6 WF 199/07
    Denn der Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens ist es, die bedürftige Partei von der Verpflichtung zur Tragung der Anwaltskosten zu befreien, nicht aber, den Honoraranspruch des Anwalts zu sichern (OLG Karlsruhe MDR 1992, 619; AnwK-RVG/Schnapp § 45, Rn 42).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1985 - 10 WF 222/85
    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2007 - 6 WF 199/07
    Der Einwand, pflichtwidrig Kosten verursacht zu haben, kann somit auch im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 44 ff. RVG geprüft werden (OLG München JurBüro 1993, 617, 618; OLG Düsseldorf JurBüro 1986, 387).
  • OLG Hamm, 30.01.2014 - 6 WF 143/13

    Anwaltsgebühren bei getrennter Führung des Ehescheidungs- und des

    Abzustellen ist auf die Sicht einer auf sparsame Prozessführung bedachten Partei und damit auf die Frage, ob auch eine Partei, die die Verfahrenskosten selbst zu tragen hat, unterschiedliche Rechtsstreitigkeiten anhängig gemacht und von einer gemeinsamen Prozessführung Abstand genommen hätte (Senatsbeschluss vom 25.10.2007, 6 WF 199/07 zitiert nach juris).

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz kostensparender Verfahrensführung kann dabei auch noch im Vergütungsfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden, und zwar auch dann, wenn eine Verfahrenskostenhilfebewilligung für getrennte Verfahren erfolgt ist, (Senat Beschluss vom 25.10.2007, 6 WF 199/07 und Beschluss vom 12.12.2013, 6 WF 113/13).

    Die Entscheidungen des Senats zu einer gebotenen Verbindung von in engem rechtlichen Zusammenhang stehenden Sorgerechts- und Umgangsverfahren (6 WF 199/07, 6 WF 113/13 und 6 WF 210/13) sind daher im Streitfall nicht einschlägig.

  • AG Dortmund, 15.04.2015 - 108 F 5798/11

    Kostenfestsetzung im Sorgerechtsverfahren hinsichtlich Trennung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des 6. Senats des OLG Hamm sind die Beteiligten, denen Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, und auch der ihnen beigeordnete Rechtsanwalt, grundsätzlich dazu verpflichtet, die Verfahrensgestaltung zu wählen, bei welcher die geringsten Kosten anfallen, wenn nicht vernünftige Gründe für eine andere Verfahrensgestaltung vorliegen (OLG Hamm, 6 WF 199/07).

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz kostensparender Prozessführung kann dabei auch noch im Vergütungsfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden, und zwar auch dann, wenn eine Verfahrenskostenhilfebewilligung für getrennte Verfahren erfolgt ist (OLG Hamm, 6 WF 199/07 und 6 WF 113/13).

  • OLG Hamm, 31.01.2008 - 6 WF 30/08

    Zulässigkeit einer Zusammenrechnung der Gegenstandswerte von Sorgerechtsverfahren

    Die Zusammenrechnung der Gegenstandswerte von Sorgerechtsverfahren und Umgangsverfahren entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, und zwar, soweit keine vernünftigen und nachvollziehbaren Gründe entgegenstehen, sogar bei getrennten Verfahren (vgl. etwa Beschluss vom 25.10.2007, OLG Hamm 6 WF 199/07).
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